Berechtigung


Voraussetzungen zur Nutzung der Trostberger Tafel

Um die Trostberger Tafel zu nutzen und Lebensmittel von ihr zu erhalten, ist ein Berechtigungsschein Voraussetzung. Der Berichtigungsschein ist sechs Monate gültig
und muss anschließend erneuert werden.
Bemessungsgrundlage für den Berechtigungsschein ist der aktuelle Sozialhilfesatz.
Bitte beachten Sie:
Für die Ausstellung des Berechtigungsscheins wird eine Unkostenbeitrag erhoben.

Berechtigung Tafelschein Preis ab 1.4.23

Hilfesuchende wenden sich dazu an das Bürgerbüro der Stadt Trostberg:

Stadt Trostberg – Bürgerbüro
Hauptstraße 24
83308 Trostberg
Internet: www.stadt-trostberg.de/rathaus/verwaltung/buergerbuero.html


Voraussetzung zur Nutzung der Trostberger Tiertafel

Wer einen gültigen Berechtigungsschein des städtischen Bürgerbüros besitzt, kann damit auch die Ausgabe der Trostberger Tiertafel für sein/e Haustier/e in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass ab dem zweiten Haustier ein aktueller Existenznachweis des Tieres zu erbringen ist. Interessierte wenden sich für diesen Existenznachweis bitte an

Tierarztpraxis Dr. Reuß
Blindreiterstraße 13
83308 Trostberg
Tel: 08621 2594
Internet: www.tierarzt-reuss.de/index.html


Bitte beachten Sie, dass ein ausgestellter Berechtigungsschein der Tiertafel
nicht für die Lebensmittelausgabe der Tafel gilt!


Stand: 17. Februar 2024